Projektbeschreibungen 2014

Bebauungsplan Nr. 88, Arensburg - Biologische Erfassungen

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung, Hamburg.

Im Jahr 2010 erstellte das Büro Bielfeldt+Berg Landschaftsplanung (BBL) einen Grünordnerischen Beitrag zum B-Plan Nr. 88 B in Ahrensburg. Grundlage hierfür waren u. a. Erhebungen des Büro BBL aus dem Jahr 2009. Diese bildeten auch die Grundlage für die artenschutzfachliche Beurteilung des Vorhabens.
Im Jahr 2014 wurde die leguan gmbh vom Büro BBL beauftragt, die Ergebnisse dieser Erhebungen aus 2009 im Rahmen einer Aktualisierungskartierung selektiv zu überprüfen. Vereinbarungsgemäß wurden ausgewählte Biotoptypen, Brutvögel sowie innerhalb einiger Gewässer Amphibien erfasst.
Der Abgleich des durch die aktuelle Erfassung der Biotoptypen dokumentierten Zustandes mit der Erfassung dieser aus 2009 dient der groben Plausibilitätsprüfung der in 2009 dokumentierten Biotoptypen und der Prüfung des über eine Potenzialanalyse eingestellten Artenspektrums.

Biotoptypen

Es wurden 23 verschiedene Biotoptypen ausgegrenzt. Als Flächen mit besonderer Bedeutung wurden für den Geltungsbereich folgende Biotoptypen herausgestellt:
  • alle gesetzlich geschützten Biotope
  • Wälder
  • Grünanlagen mit altem Baumbestand
  • sonstige Feuchtgebiete
  • Knicks
  • alte und seltene Bäume

Amphibien

Bei einer Begehung wurden einige der Gewässer auf dem Gelände untersucht. Es wurden die Nachweise von 4 Amphibienarten erbracht: Grasfrosch (Rana temporaria), Moorfrosch (Rana arvalis), Teichfrosch (Pelophylax kl. esculentus) und Teichmolch (Lissotriton vulgaris).

Brutvögel

Bei einer Begehung am wurden insgesamt 34 Arten festgestellt. Die Arten werden hier nicht im einzelnen aufgeführt. Als überfliegende Arten wurden Baumfalke, Kornweihe, Mäusebussard und Turmfalke registriert. Es wurden zudem 2 Nachweise des Braunkehlchens dokumentiert. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei jeweils um Durchzügler handelt. Als Brutvögel wurden 27 Arten gewertet.
Für den Feld- und Haussperling liegen gesicherte Nachweise für jeweils 5 Brutpaare vor. Sie gehören jeweils zu einer Kolonie, deren genaue Größe nicht bekannt ist.
Für die Rauchschwalbe liegen Nachweise von 9 Brutpaaren vor.

Fazit

In Bezug auf Amphibien ergibt sich durch den aktuellen Nachweis der Moorfrosches in Gewässer Nr. 2 eine artenschutzrechtliche Relevanz. Der Moorfrosch ist eine Art des Anhangs IV der FFH-RL und insofern im Rahmen der Vorhabensplanung besonders zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Brutvögel ist für die Feldlerche im Rahmen der artenschutzrechtlichen Beurteilung eine Bearbeitung auf Einzelartniveau erforderlich. Die übrigen Arten können zusammengefasst in ihre betreffenden ökologischen Gilden bearbeitet werden.